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FAQ - Häufige Fragen

Finden Sie hier Fragen, welche wir des öfteren gestellt bekommen.

Um die Anzahl der bereitzustellenden Toiletten für Veranstaltungen zu bestimmen, hilft ein Blick in die Versammlungsstättenverodnung. Demnach lassen sich Richtwerte, je nach Landesrecht, durch Faktoren berechnen. Gemäß § 12 VStättVO gelten folgende Faktoren als Empfehlung, sollten jedoch je nach Veranstaltungsart und Dauer überprüft werden.

Besucherplätze­ DamenToiletten­becken
bis 1.000 je 1001,5
über 1.000­ je weitere 1001,0
über 20.000­ je weitere 1000,5
Besucher­plätze HerrenUrinaleToilettenbecken
bis 1.000 je 1001,20,5
über 1.000 je weitere 1000,60,3
über 20.000 je weitere 1000,50,2
Je 10 Besucher mit Handicap sollte eine barrierefreie Toilette vorhanden sein.

 

Die Vorschriften der ENEV 2014 (die neue Energieeinsparverordnung) gelten für alle beheizbaren und kühlbaren Gebäude, welche über 2 Jahre genutzt werden.  

  • Bei einer Standzeit von unter 2 Jahren gibt es keien Anforderungen an die ENEV und das EEWärmeG.
  • Werden temporäre Gebäude 2-5 Jahre genutzt ist ein Bauteilnachweis nach § 8 und eine Ausnahme nach EEWärmeG notwendig.
  • Dauerhafte Gebäude mit einer Nutzungsdauer von über 5 Jahren müssen den Anforderungen nach § 4 NiWoGeb und dem EEWärmeG gerecht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.enev-online.com/index.htm

 

Anschlüsse für Elektrik:

  • Strom: 32 A/CEE – 3/N/PEE

Anschlüsse für Sanitäreinrichtung:

  • Frischwasser: 3/4 Zoll
  • Abwasser: DN 100

Medienanschlüsse der Mietobjekte sind bauseits zu erbringen.

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