FAQ - Häufige Fragen
Finden Sie hier Fragen, welche wir des öfteren gestellt bekommen.
Um die Anzahl der bereitzustellenden Toiletten für Veranstaltungen zu bestimmen, hilft ein Blick in die Versammlungsstättenverodnung. Demnach lassen sich Richtwerte, je nach Landesrecht, durch Faktoren berechnen. Gemäß § 12 VStättVO gelten folgende Faktoren als Empfehlung, sollten jedoch je nach Veranstaltungsart und Dauer überprüft werden.
Besucherplätze Damen | Toilettenbecken |
---|---|
bis 1.000 je 100 | 1,5 |
über 1.000 je weitere 100 | 1,0 |
über 20.000 je weitere 100 | 0,5 |
Besucherplätze Herren | Urinale | Toilettenbecken |
---|---|---|
bis 1.000 je 100 | 1,2 | 0,5 |
über 1.000 je weitere 100 | 0,6 | 0,3 |
über 20.000 je weitere 100 | 0,5 | 0,2 |
Die Vorschriften der ENEV 2014 (die neue Energieeinsparverordnung) gelten für alle beheizbaren und kühlbaren Gebäude, welche über 2 Jahre genutzt werden.
- Bei einer Standzeit von unter 2 Jahren gibt es keien Anforderungen an die ENEV und das EEWärmeG.
- Werden temporäre Gebäude 2-5 Jahre genutzt ist ein Bauteilnachweis nach § 8 und eine Ausnahme nach EEWärmeG notwendig.
- Dauerhafte Gebäude mit einer Nutzungsdauer von über 5 Jahren müssen den Anforderungen nach § 4 NiWoGeb und dem EEWärmeG gerecht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.enev-online.com/index.htm
Anschlüsse für Elektrik:
- Strom: 32 A/CEE – 3/N/PEE
Anschlüsse für Sanitäreinrichtung:
- Frischwasser: 3/4 Zoll
- Abwasser: DN 100
Medienanschlüsse der Mietobjekte sind bauseits zu erbringen.