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Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen der Mobilconcept GmbH

Der Mindestmietzeitraum beträgt 30 Tage. Der darüberhinausgehende Zeitraum wird kalendertäglich bis zur Abholung berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsachen geliefert und übergeben sind. Sie endet an dem Tage, an dem die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand von dem Vermieter übernommen wurde, spätestens 10 Tage nach Freimeldung durch den Mieter. Mobilconcept führt in den Mietrechnungen den Mietzeitraum, die Art des Containers und den Mieteinzelpreis auf. Die Berechnung der Mietcontainer erfolgt auch anteilig innerhalb eines Monats. Maßgebend ist der erste sowie der letzte Stelltag des Containers.

Die Miete wird jeweils für 30 Tage im Voraus berechnet. Die Fracht/ Anlieferung sowie die Montage wird mit der ersten Mietrechnung fällig. Die Fracht/ Abholung sowie die Demontage wird mit der letzten Mietrechnung fällig.

Die Anmietung erfolgt nach den AGB der Firma Mobilconcept. Die AGB der Firma Mobilconcept sind als Anlage Bestandteil des Vertrages.

  • Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache in einem einwandfreien Zustand zum Versand zu bringen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache in einem einwandfreien und gesäuberten Zustand zurückzugeben. Der ordnungsgemäße Zustand schließt die Vermeidung von Wasserschäden sowie die Entfernung von Laub ein. Fäkalientanks werden leer angeliefert und sind nach Mietende in leerem Zustand an uns zu übergeben. Bauliche Veränderungen an unseren Containern dürfen vom Mieter nur unter der Voraussetzung getätigt werden, dass bei Mietende die Container in den Originalzustand versetzt zurückgegeben werden. Im Falle der Vermietung von Einrichtungsgegenständen sind die Auf- und Abbauarbeiten sowie die Endreinigung im Mietpreis nicht enthalten. Einrichtungsgegenstände sind vom Mieter aufzustellen und vor dem Abtransport auf den Boden zu legen. Der Mieter ist verpflichtet, Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen am Mietobjekt bis zu einer Höhe von 150,00 Euro netto im Einzelfall, max. bis zur Höhe von 1.000,00 Euro pro Jahr zu übernehmen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die weder dem Mietgebrauch noch dem Risikobereich des Mieter zuzuordnen sind. Darüber hinaus gehende Kosten trägt der Vermieter. Zur Instandsetzung gehört auch die Wartung haustechnischer Anlagen (elektrische Anlagen, sanitäre Einrichtungen, Gasthermen, Heizkörper, etc.). Beleuchtungskörper und Leuchtmittel hat der Mieter auf eigene Kosten zu ersetzen. Dies gilt für den Innen- und Außenbereich
  • Der Mieter haftet für die Dauer der Miete für die Mietsache. Wir empfehlen daher, die Mietsache gegen Schäden aller Art, soweit versicherbar, besonders gegen Brand, Wasser, Untergang und Diebstahl zu versichern. Ebenfalls ist der Mieter verpflichtet, für in die Mietsache eingebrachte Gegenstände / Waren eine Versicherung abzuschließen, die für Substanzbeschädigung oder Verlust einsteht. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Unabhängig vom Bestand einer Versicherung, stellt der Mieter den Vermieter im Innenverhältnis darüber hinaus von allen Ersatzansprüchen aus Substanzverlust oder Beschädigung an eingebrachten Gegenständen frei.
  • Eine Containerumsetzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  • Der Preis für die Rückführung der Mietsache weist die voraussichtlichen Transportkosten aus. Ist die Mietdauer länger als drei Monate, so werden die dann aktuellen Transportkosten in Rechnung gestellt. Insbesondere aufgrund von Preisschwankungen für Roh- und Kraftstoffe behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Über eine mögliche Preisanpassung muss der Mieter unmittelbar nach Freimeldung der Mietsache durch den Vermieter informiert werden.
  • Container müssen nach Mietende durch unsere Kranfahrzeuge aufnehmbar sein. Der Mieter gewährt freie und befestigte Zufahrt.
  • Nach Mietbeendigung wird ein Abnahmeprotokoll durch unser Serviceteam erstellt. Dabei werden mögliche Beschädigungen sowie grobe Verschmutzungen erfasst und erforderliche Reparatur- und Zusatzarbeiten werden nach Aufwand berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fehlenden Schlüsseln nach Rückgabe berechnen wir 35,00 € pro zu wechselndes Schloss.
  • Bauseitige Leistungen bei Anlieferung / Abholung und während der Mietzeit (wenn nicht anders vereinbart):
    • Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
    • Befestigte und freie Zufahrt für unsere schweren Kranfahrzeuge (max. 40 Tonnen) bis zur Stellfläche
    • Höhe der Durchfahrten mind. 4,00 Meter, Breite mind. 3,00 Meter, Wenderadius ca. 20 Meter
    • Befestigter und ebenerdiger Untergrund für die Containeraufstellung
    • Herstellen der Anschlüsse an die bauseits zu erstellenden Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. an die vorhandenen Medienanschlüsse
    • Notwendige Verrohrung der Container untereinander u. die dadurch evtl. notwendigen Isolierarbeiten
    • Versicherung und Reinigung der Container sowie die Winterfestigkeit der Mietobjekte
    • Entfernung aller Anschlüsse vom Container
    • Entfernung der nicht angemieteten Einrichtung
    • Bei Nutzung eines Fäkalientanks, Entleerung vor Abholung

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, dass der wirksame Teil des Vertrages erhalten bleibt. Ferner verpflichten sich die Parteien, eine neue Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Abreden bestehen nicht. Weitere Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Im Falle einer bestehenden Vertragslücke vereinbaren die Vertragspartner, dass eine angemessene dem Vertragszweck Rechnung tragende Regelung getroffen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Dresden.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der BRD und der EU.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr MC-Team

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