Um die Anzahl der bereitzustellenden Toiletten für Veranstaltungen zu bestimmen, hilft ein Blick in die Versammlungsstättenverodnung. Demnach lassen sich Richtwerte, je nach Landesrecht, durch Faktoren berechnen. Gemäß § 12 VStättVO gelten folgende Faktoren als Empfehlung, sollten jedoch je nach Veranstaltungsart und Dauer überprüft werden.
Besucherplätze Damen
Toilettenbecken
bis 1.000 je 100
1,5
über 1.000 je weitere 100
1,0
über 20.000 je weitere 100
0,5
Besucherplätze Herren
Urinale
Toilettenbecken
bis 1.000 je 100
1,2
0,5
über 1.000 je weitere 100
0,6
0,3
über 20.000 je weitere 100
0,5
0,2
Je 10 Besucher mit Handicap sollte eine barrierefreie Toilette vorhanden sein.